Ab dem 1. Oktober 2026 gilt in der Schweiz eine neue Meldepflicht für wirtschaftlich berechtigte Personen bei den meisten Aktiengesellschaften, GmbHs und Genossenschaften. Für KMU bedeutet das: Wer bisher seine wirtschaftlich berechtigten Personen und die internen Strukturen nicht ordnungsgemäss dokumentiert hat, sollte jetzt handeln.
Hinweis: Dieser Beitrag fasst den Stand der öffentlich verfügbaren Informationen zum Transparenzregister zusammen. Er ersetzt keine rechtliche Beratung.
Am 1. Oktober 2026 tritt in der Schweiz das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) in Kraft. Es schafft ein neues Register für wirtschaftlich berechtigte Personen: also für natürliche Personen, die ein Unternehmen tatsächlich kontrollieren. Wer heute schon weiss, wer diese Personen sind und wie die Struktur aussieht, kann die Meldung deutlich geordneter und in wenigen Schritten vorbereiten. Wer es erst kurz vor Ablauf der Frist klärt, verliert wertvolle Zeit mit Recherche und riskiert eine Busse.
Seit dem 17. August 2026 läuft bereits eine Pilotphase, in der Unternehmen ihre Angaben freiwillig vorab einreichen können. Ab 1. Oktober wird daraus für die Mehrheit der Unternehmen eine Pflicht.
Dieser Artikel zeigt, welche Unternehmen betroffen sind, welche Ausnahmen gelten und welche Informationen du jetzt zusammentragen solltest.
Für viele KMU-Inhaber klingt „Transparenzregister“ nach einem Thema für internationale Konzerne mit komplexen Beteiligungsstrukturen. Das ist ein Irrtum. Das Gesetz betrifft die Mehrheit der Schweizer Unternehmen in Rechtsform, insbesondere Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Genossenschaften.
Ausgenommen sind Einzelunternehmen, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften sowie Vereine und Stiftungen. Auch börsenkotierte Unternehmen und Gesellschaften, die mehrheitlich einer öffentlichen Körperschaft gehören, sind befreit. Wer einen Verein oder Club führt, muss nach den hier beschriebenen Vorgaben deshalb in der Regel nichts melden.
Als wirtschaftlich berechtigt gilt jede natürliche Person, die mindestens 25 Prozent des Kapitals oder der Stimmrechte hält oder die ein Unternehmen auf andere Weise kontrolliert, etwa über eine vertragliche Vereinbarung. Diese Kontrollkette muss bis zur natürlichen Person zurückverfolgt werden, auch wenn die Beteiligung über mehrere Gesellschaften läuft.
«Auch Unternehmen mit zwei oder drei Gesellschaftern sind in der Regel meldepflichtig. Das Transparenzregister ist keine Konzernpflicht, sondern betrifft viele KMU.»
Die Meldepflicht ist nicht freiwillig und endet nicht mit der ersten Einreichung. Entscheidend sind drei Punkte: die Übergangsfristen, die laufende Nachmeldepflicht und das Risiko bei Pflichtverletzungen. Es gelten die folgenden Fristen:
Die Meldung selbst ist unkompliziert geregelt: Unternehmen registrieren sich auf EasyGov.swiss und reichen dort die Angaben zu ihren wirtschaftlich berechtigten Personen ein. Der aufwendige Teil liegt davor, diese Angaben überhaupt zusammenzutragen: wer hält welche Anteile, über welche Gesellschaften und mit welchen Kontaktdaten.
Die gesetzliche Meldung bleibt Aufgabe des Unternehmens über EasyGov.swiss. Komit setzt einen Schritt früher an: Es hilft dir, die dafür nötige Kontrollstruktur laufend sauber zu halten. Du kannst Beteiligungen, Kontrollart und Kontaktdaten als Organigramm an einem Ort pflegen, statt sie erst kurz vor der Frist aus Statuten, Aktienbüchern und Excel-Listen zusammenzusuchen.
Ändert sich die Struktur, ist die Information sofort aktuell, nicht erst, wenn die nächste Meldefrist naht. Und weil jede Änderung ohnehin innert eines Monats nachgemeldet werden muss, ist eine zentrale, laufend aktuelle Struktur nachhaltiger als eine einmalige Fleissarbeit kurz vor der Frist. Die direkte Weitergabe der Meldung aus Komit an das Register ist als nächster Schritt geplant.
Andere Tools verwalten Daten. Komit organisiert Zusammenhänge, auch die, die ein Gesetz jetzt sichtbar macht.